EU Taxonomie: Sind Ihre Reporting Plattformen „Green Deal Reporting ready”?
Auswirkungen der Taxonomie Verordnung auf die Unternehmensberichterstattung
Mit der Zielmarke „2050“ erscheinen die Umweltschutz-Ambitionen des sogenannten „EU Green Deals“ zeitlich gesehen noch weit in der Zukunft zu liegen – indes müssen für das Reporting vieler europäischer Unternehmen durch die sog. „EU Taxonomie Verordnung“ schon für das Jahr 2022 Informationen über ökologisch nachhaltige Aktivitäten in der Unternehmensberichterstattung vorliegen.
Angesichts stetig zunehmender Berichterstattungspflichten – im Besonderen im nicht-finanziellen ESG-Bereich – stellt sich in Unternehmen vermehrt die Frage, wer für die Definition und das Reporting bestimmten Kennzahlen verantwortlich ist. Im technologisch-prozessualen Kontext muss zudem geklärt werden, welche Tools, Plattformen und Prozesse die Datenlogistik übernehmen und die „Anlieferung“ der benötigten Informationen an das Headquarter sicherstellen.
Worum geht es bei der EU Taxonomie?
Mit dem Ziel, vermehrt Investitionsmittel in umweltfreundliche Aktivitäten und nachhaltige Technologien zu lenken, nimmt die EU künftig auch Unternehmen von öffentlichem Interesse, Versicherungen und Finanzdienstleister in die Pflicht, ihre Aktivitäten mit mindestens einem von sechs definierten Umweltzielen in Einklang zu bringen. Dabei muss gewährleistet sein, dass die anderen Ziele nicht wesentlich beeinträchtigt werden („DNSH“ – do not significantly harm).
Um die Informationen zum ökologisch angemessenen Wirtschaftshandeln vergleichbar und sanktionsbewährt zu gestalten, können im finanziellen Kontext z.B. Angaben zu Capex und Opex für bestimmte Unternehmensaktivitäten eine bedeutsame Rolle für die Entscheidungen des Managements oder die Investitionsneigung von Kapitalmarktteilnehmern (z.B. großer staatlicher Rentenfonds) erlangen.
Weshalb besteht Handlungsbedarf in der Finanzorganisation?
Zweifelsohne ist die Umsetzung der EU Taxonomie Verordnung ein prioritäres Thema bei Experten:innen für die Berichterstattung in europäischen Unternehmen. Da die neuen Regelungen ab dem Jahr 2022 bereits schrittweise in Kraft treten, sind schon für das laufende Jahr erstmalig neue Informationen zur Klassifizierung bestimmter wirtschaftlicher Unternehmenstätigkeiten relevant. In einem ersten Schritt werden Unternehmen dann in die Pflicht genommen, über die beiden wichtigsten Ziele „Verhinderung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel“ zu berichten.
Die einer unternehmensweiten Inventur der Wirtschaftsaktivitäten gleichkommende geforderte Klassifizierung der Tätigkeiten basiert dabei auf den Kriterien der sog. NACE-Codes, die von der Europäischen Union zur statistischen Systematisierung der Wirtschaftszweige herausgegeben werden.
Im Hinblick auf die Nutzbarkeit der für das laufende Geschäftsjahr zu berichtenden IST-Informationen im Controlling sind viele Unternehmen schon im Rahmen der Geschäftsjahresplanung 2022-2024 im Vorjahr 2021 tätig geworden. Für Vergleichs- und Steuerungszwecke wurden deshalb konzernweit entsprechende Werte für die EU Taxonomie Angaben eingesammelt. Integrierte cloudbasierte Plattform-Lösungen mit flexibel anpassbaren webbasierten Data Collection Applikationen, die in weltweiten operierenden Unternehmensgruppen alle Reporting Units erreichen, sind hier sicherlich eine erfolgversprechende Option.
Wo finden Unternehmen Orientierungspunkte?
Natürlich – wie es seit einigen Jahre auf EU-Ebene geübte Praxis ist – publizieren eine Vielzahl von Organisationen Konzeptpapiere und Frameworks, an denen sich Unternehmen orientieren können, solange konkrete gesetzgeberische Vorgaben auf sich warten lassen. Die populärsten Verlautbarungen stammen aktuell etwa von der Task Force on Climate-related Financial Disclosure – TCFD, der Value Reporting Foundation – VRF, der Global Reporting Initiative – GRI, dem World Economic Forum – WEF oder den European Supervisory Authorities – ESAs. Auch das IASB (International Accounting Standards Board) - also der Standardsetter für das kapitalmarkt-orientierte Finanzreporting in der EU - hat angekündigt, sich künftig normengebend zu engagieren und das „International Sustainability Standards Board“ ins Leben gerufen.
Fazit
Schon für das laufende Geschäftsjahr besteht im Hinblick auf die neue EU Verordnung Handlungsbedarf, denn erstmalig müssen umweltzielkonforme Informationen in die Unternehmensberichterstattung einfließen.
Im Jahr 2024 geht die „Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)“ an den Start. Dann müssen schätzungsweise ca. 15.000 Unternehmen kleinere und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtend eine Nachhaltigkeitsberichterstattung im Zusammenhang mit der EU Taxonomie Verordnung abliefern und in Deutschland aktiv Sustainable Finance Informationen veröffentlichen. Im Hinblick auf diesen Termin sollten spätestens mit Ablauf des Jahres 2022 die verantwortlichen Abteilungen identifiziert, die designierten Tools ertüchtigt und die benötigten Prozesse dafür etabliert werden.